Menschen- und Grundrechte in der EU
Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht.
Aus dem Inhalt:
[...] 1969 erklärte sich der EuGH erstmals für zuständig, die Grundrechte zu schützen, die er im Wege der wertenden Rechtsvergleichung aus den Verfassungen seiner Mitgliedstaaten ableitete. [...]
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/menschen-und-grundrechte-der-eu